In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Testamente nicht aufgefunden werden. Der letzte Wille des Erblassers bleibt dann regelmäßig unberücksichtigt!
Eigenhändige Testamente sollten Sie daher in amtliche Verwahrung (Amtsgericht) geben. Damit schützen Sie Ihren letzten Willen vor Verlust und Fälschungen und es ist sichergestellt, dass Ihre letztwillige Verfügung gefunden, im Erbfall eröffnet und umgesetzt wird.
- Kosten für die Aufnahme in die besondere amtliche Verwahrung:
- Kosten: 75 EUR (unabhängig vom Nachlasswert)
- Registrierung im Testamentsregister (erfolgt durchs Gericht)
- Kosten: 18 EUR