Fällt eine Immobilie in den Nachlass, so wird mit dem Erbfall das Grundbuch unrichtig. Denn mit dem Tode des Erblassers wird automatisch dessen Erbe Eigentümer der Immobilie, unabhängig davon, was im Grundbuch steht.
Der Erbe kann nun innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall das Grundbuch kostenfrei berichtigen lassen und auf sich als neuen Eigentümer umschreiben lassen. Im Anschluss fällt eine volle Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an.