Vermögensübertragung unter Lebenden
Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird eine Vermögensübertragung unter Lebenden (i.d.R. von Immobilien) verstanden, um bereits zu Lebzeiten das Vermögen des späteren Erblassers zu verteilen. Ziel ist dabei vor allem, die steuerlichen Freibeträge auszuschöpfen, um die Nachkommen nicht unnötig mit Erbschaftsteuer zu belasten und gleichzeitig die lebzeitigen Interessen des Schenkers zu wahren.
Vermeidung von Pflegekosten
Weitere Gründe für eine vorweggenommene Erbfolge können u.a. die Vermeidung eines Sozialhilferegresses für den Fall der Pflegebedürftigkeit des späteren Erblassers und die Versorgung des Schenkers sein.