Erbeklären

Steuerfalle beim Berliner Testament

Das häufigste Testament zwischen Ehegatten ist das sogenannte Berliner Testament. Danach setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und die Kinder zu Schlusserben, das heißt diese erben erst, nachdem der zweite Elternteil verstorben ist.

Das Problem dabei ist, dass Erbschaftsteuerfreibeträge ungenutzt bleiben. Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 EUR, also insgesamt Freibeträge gegenüber zweier Eltern in Höhe von 800.000 EUR pro Kind. Setzen sich die Ehegatten zu Alleinerben ein, bleibt der Freibetrag des Kindes gegenüber dem Erstversterbenden in Höhe von 400.000 EUR jedoch ungenutzt. Das Vermögen der Ehegatten kumuliert sich dann im Sterbefall bei einem Elternteil. Stirbt dann auch dieser Elternteil, so geht das Vermögen im Ganzen auf das Kind über, das jedoch dann lediglich einen Freibetrag von 400.000 EUR hat.

Befinden sich im Nachlass ein oder zwei Immobilien, so sind bei den heutigen Immobilienpreisen die Freibeträge schnell ausschöpft und es ist Erbschaftsteuer zu zahlen.

Durch eine geschickte Gestaltung hätte dies im Vorhinein verhindert werden können (beispielsweise durch vorweggenommene Erbfolge oder ein Steuervermächtnis).

Wer schreibt hier?
Dana Freber
Dana Freber
Dana Freber ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Freber & Partner. Für sie steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an erster Stelle. In der Kanzlei liegen ihr die Themen Erbschaft und Vorsorge am Herzen.