Die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses erfordert eine aktive und gründliche Ermittlung des Notars, besonders in Bezug auf finanzielle Transaktionen des Erblassers. Diese Verantwortung geht weit über das bloße Erfassen der vom Erben gelieferten Informationen hinaus, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 21. Dezember 2023 zeigt.