Wann muss ich meine Erbschaft dem Finanzamt anzeigen?
Gemäß §1 der Erbschaftssteuer ist jeder Erwerb, der der Erbschaftssteuer unterliegt, vom Erwerber innerhalb von drei Monaten nach Erlangung der Kenntnis über den Anfall oder das Eintreten der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
Wer ist zur Anzeige verpflichtet?
Der Erwerber ist grundsätzlich zur Anzeige der Erbschaft gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Bei einer Zweckzuwendung ist auch der Beschwerte zur Anzeige verpflichtet. Wenn der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden erfolgt, ist auch die Person, aus deren Vermögen der Erwerb stammt, zur Anzeige verpflichtet.
Welche Informationen muss die Anzeige enthalten?
Die Anzeige beim Finanzamt muss alle relevanten Informationen über den Erbfall enthalten, einschließlich des Wertes des Erwerbs und der Identität des Erblassers und der Erben.
Was passiert, wenn ich die Erbschaft nicht dem Finanzamt anzeige?
Unterbleibt eine Anzeige beim Finanzamt kann im schlimmsten Fall eine Steuerhinterziehung erfüllt sein, wenn deswegen keine oder nicht rechtzeitig Steuer festgesetzt wird.
Gibt es Ausnahmen von der Anzeigepflicht?
In einigen Fällen können Ausnahmen von der Anzeigepflicht bestehen, zum Beispiel bei sehr geringen Erbschaftswerten, die offensichtlich unterhalb der Freibeträge liegen. Es ist jedoch ratsam, sich im Zweifelsfall rechtzeitig beim Finanzamt zu erkundigen oder sich rechtlich beraten zu lassen.