Erbeklären

Stärkung der Rechte von Pflichtteilsberechtigten

Die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses erfordert eine aktive und gründliche Ermittlung des Notars, besonders in Bezug auf finanzielle Transaktionen des Erblassers. Diese Verantwortung geht weit über das bloße Erfassen der vom Erben gelieferten Informationen hinaus, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 21. Dezember 2023 zeigt.

1. Pflichten des Notars bei der Auskunftserteilung
Der Notar ist verpflichtet, unentgeltliche und teilunentgeltliche Zuwendungen des Erblassers der letzten zehn Jahre vor dem Tod anzugeben. Besonders bei Schenkungen an Ehegatten besteht diese Auskunftspflicht sogar zeitlich unbegrenzt. Es reicht nicht, sich auf die Angaben des Erben zu stützen – der Notar muss eigenständig ermitteln, insbesondere durch die Einsicht in Bankkonten.

2. Anforderung von Kontoauszügen
Der OLG Hamm stellte in einer jüngeren Entscheidung klar, dass der Notar Kontoauszüge nicht nur für die letzten zehn Jahre, sondern auch darüber hinaus anfordern muss, wenn dies zur Ermittlung von Zuwendungen erforderlich ist. Selbst wenn eine Bank angibt, dass ältere Daten nicht mehr verfügbar sind, muss der Notar nach alternativen Wege suchen, die benötigten Informationen zu beschaffen.

3. Besondere Pflichten bei Ehegattenzuwendungen
Besonders bei Schenkungen an Ehegatten besteht eine unbefristete Auskunftspflicht. Der Notar muss hier alle relevanten finanziellen Transaktionen erfassen – auch über den Zehnjahreszeitraum hinaus, wenn dies ausdrücklich verlangt wird.

4. Dokumentationspflicht
Der Notar muss nicht nur die ermittelten Informationen dokumentieren, sondern auch seine Bemühungen, fehlende Unterlagen zu beschaffen. Eine sorgfältige Dokumentation der Schritte sichert die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses ab.

Fazit
Die Entscheidung des OLG Hamm stärkt die Rechte von Pflichtteilsberechtigten, indem sie die aktive Ermittlungs- und Dokumentationspflicht des Notars bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses betont. Der Notar muss umfassende Recherchen anstellen und darf sich nicht auf einfache Aussagen oder mit fehlenden Bankunterlagen zufriedengeben.

Wer schreibt hier?
Dana Freber
Dana Freber
Dana Freber ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Freber & Partner. Für sie steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an erster Stelle. In der Kanzlei liegen ihr die Themen Erbschaft und Vorsorge am Herzen.